Martina Brandholt
- Jahrgang 1984
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln von 2004 bis 2010
- Referendariat beim LG Baden-Baden und in einer Kanzlei in Dublin, Irland, von 2010 bis 2012
- Zulassung als Rechtsanwältin und erste Tätigkeit in einer Anwaltskanzlei in Stuttgart im Jahr 2012
- Rechtsanwältin in der Kanzlei Dr. Kunz seit 2013
- Fachanwältin für Erbrecht seit 2017
- Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT) seit 2020
- Erfolgreicher Abschluss des Fachanwaltslehrgangs im Miet- und WEG-Recht im Juni 2023
Erfahrungen und Kompetenzen
- Seit 2013 Rechtsanwältin in der Anwalts- und Notarkanzlei Dr. Kunz, mit Schwerpunkt im Erbrecht und Betriebsrentenrecht, seit 2023 zusätzliche Spezialisierung im Miet- und WEG-Recht
- Seit 2017 Fachanwältin im Erbrecht mit den Tätigkeitsschwerpunkten Pflichtteilsrecht, Nachlassauseinandersetzung und Beratung nach dem Todesfall
- Im Juni 2023 erfolgreicher Abschluss des Fachanwaltslehrgangs im Miet- und WEG-Recht
Mitgliedschaften
Anwaltverein Stuttgart e.V.
Tätigkeitsfelder
Martina Brandholt ist eine erfahrene Anwältin, spezialisiert auf Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Erbrecht und Unternehmensnachfolge. Sie bietet individuelle Lösungen und persönliche Beratung, um die Bedürfnisse ihrer Mandanten optimal zu erfüllen.
Miet- und WEG-Recht
Mit meiner Spezialisierung im Miet- und WEG-Recht stehe ich sowohl Mietern als auch Vermietern als kompetente Ansprechpartnerin in allen rechtlichen Angelegenheiten rund um das Mietverhältnis zur Seite. Ferner berate ich Sie auch gerne über die rechtlichen Aspekte des Wohnungseigentums, die durch das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in Deutschland geregelt sind.
Erbrecht und Testamentsvollstreckung
Als spezialisierte Anwältin mit jahrelanger Erfahrung stehe ich Ihnen in allen erbrechtlichen Angelegenheiten zur Seite. Da jeder Erbfall einzigartig ist, erfordert er eine individuelle und persönliche Beratung. Ich nehme mir die Zeit, Ihre Situation genau zu verstehen und eine maßgeschneiderte Lösung zu entwickeln, die Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Mein Ziel ist es, Ihre Interessen bestmöglich und rechtssicher zu vertreten und eine individuelle, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Gestaltung der Erbnachfolge zu regeln.