Dr. Jürgen Kunz
- Jahrgang 1963
- Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Freiburg i. Br.
- Referendarausbildung u. a. in einer Rechtsanwaltskanzlei in Tokyo (Japan)
- als Rechtsanwalt zugelassen seit 1993
- zum Notar bestellt seit 2007
- langjähriger Lehrbeauftragter der Notarakademie Baden-Württemberg
- Mitglied des Vorstands der Notarkammer Baden-Württemberg
- Präsident des Vereins Baden-Württembergischer Anwaltsnotare e.V.
Publikationen
- Lüke/Kunz, Anmerkung zu dem Urteil des Landgerichts Rottweil vom 29.01.1992 (4 O 747/91), EWiR § 19 GmbHG 1/92, 361
- Die Vorgesellschaft im Prozess und in der Zwangsvollstreckung, 1994
- Die Produktbeobachtungs- und Befundsicherungspflicht als Verkehrssicherungspflicht des Warenherstellers, Betriebsberater 1994, 450
- Grundzüge des Deutschen Aktienkonzernrechts, The Hokkaido Law Review, 1996, 775
- Die EG-Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen und ihre Umsetzung in Nationales Deutsches Recht, Kanto Gakuin Law Review, 1996, 131
- Die Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften innerhalb der Europäischen Union im Lichte der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, in Westhoff/ Lennartz (Hrsg.), Ach, so ist das!, Liber Amicorum: Porf. Dr. Toichiro Kigawa, Zum 80. Geburtstag, Hamburg/Tokyo, 2005 Co-Autor in Kraus/Kunz, „Sozietätsrecht“, 2. Auflage, 2006
Mitgliedschaften
- Anwaltverein Stuttgart e.V.
- Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein
- Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat im Deutschen Anwaltsverein
- Deutsch-Japanische Juristenvereinigung e.V.
- Deutsch-Japanische Gesellschaft Baden-Württemberg e.V. (Beiratsmitglied)
- Verein Baden-Württembergischer Anwaltsnotare e.V.
Meine Rechtsgebiete
Tätigkeitsfelder
Dr. Jürgen Kunz ist Experte in Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Unternehmensnachfolge, Grundstücksrecht, mit langjähriger Erfahrung bietet er maßgeschneiderte Lösungen und persönliche Beratung.
Gesellschaftsrecht
Ich berate und gestalte für Sie sämtliche gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen. Zudem betreue ich Aktiengesellschaften bei der Gründung, der Börseneinführung und der Durchführung von Hauptversammlungen. Ich unterstütze Sie beim Erwerb und der Veräußerung von Beteiligungen sowie bei Unternehmenskäufen. Bei Gesellschafterkonflikten stehe ich Ihnen mit Beratung und Vertretung zur Seite.
Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Ich berate und gestalte für Sie Testamente und Erbverträge sowie die Planung und Gestaltung vorweggenommener Erbfolgeregelungen. Darüber hinaus unterstütze ich Sie bei der Planung und Gestaltung von Unternehmensnachfolgen und der Verfolgung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen. Ich übernehme die Abwicklung von Nachlässen, auch bei Vermögen im Ausland, und stehe Ihnen als Testamentsvollstrecker zur Verfügung.