Erbrecht und Unternehmens­nachfolge

Unsere Leistungen

Individuelle Lösungen für Ihr Vermögen

Eine vorausschauende Planung ist im Erbrecht und bei der Unternehmensnachfolge unerlässlich.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Vermögen und Ihre Firma in die richtigen Hände zu geben:

BAG

Testamentsgestaltung & Nachlassplanung

Ein Testament oder Erbvertrag bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Nachlass nach Ihren Wünschen zu regeln. Wir beraten Sie umfassend bei der Erstellung, Überprüfung und Anpassung Ihres Testaments, sodass Ihre letztwilligen Verfügungen rechtlich sicher und klar formuliert sind. Durch eine gezielte Nachlassplanung helfen wir Ihnen, Erbstreitigkeiten vorzubeugen und Erbschaftssteuern zu minimieren.

Erbenfeststellung und Nachlassverwaltung

Oft kommt es bereits bei der Feststellung der Erben zu Streitigkeiten. Gerne unterstützen wir Sie bei der Feststellung der Erbschaft, sei es durch Beantragung eines Erbscheins oder im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens. Wenn Zweifel an der Gültigkeit eines Testaments bestehen, können wir das Testament anfechten und dabei Beweise, für dessen Ungültigkeit sammeln und vorbringen.

Erbauseinandersetzung

Erbstreitigkeiten können belastend und komplex sein, insbesondere dann, wenn mehrere Erben eingesetzt sind. Wir helfen Ihnen gerne, eine faire und friedliche Lösung für alle Beteiligten zu finden und insbesondere Ihre Rechte als Miterben zu vertreten – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Mit unserer Erfahrung im Umgang mit strittigen Erbfällen stehen wir Ihnen als starke Partner zur Seite und sorgen dafür, dass Ihre Ansprüche gewahrt bleiben.

AGREEMENT

Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen

Als Erben oder Pflichtteilsberechtigte haben Sie Rechte, die es zu schützen gilt. Gerne beraten wir Sie über Ihre Rechte und unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich geltend zu machen.

Unternehmensnachfolge

Gemeinsam mit Ihnen planen wir die Nachfolge in Ihrem Unternehmen und sorgen für eine rechtssichere Übergabe.

Beratung in internationalen Erbsachen

Gerne beraten und unterstützen wir Sie auch bei grenzüberschreitenden Erbfällen, zum Beispiel wenn der Erblasser Vermögen in verschiedenen Ländern hat oder Erben im Ausland leben.

BAG

Testamentsvollstreckung

Als Testamentsvollstrecker kümmern wir uns um die vertrauensvolle Verwaltung des gesamten Nachlasses des Verstorbenen. Dazu gehört die Erfassung aller Vermögenswerte (wie Immobilien, Bankkonten, Wertpapiere usw.) und Schulden. Ferner sorgen wir dafür, dass die letztwilligen Verfügungen und Wünsche des Erblassers/der Erblasserin befolgt werden und der Nachlass nach dessen Wünschen ordnungsgemäß und möglichst reibungslos und zügig auseinandergesetzt wird. Dabei stehen wir in engem Kontakt mit allen Beteiligten.

Dr. Jürgen Kunz

Ihr Ansprechpartner für Erbrecht und Unternehmens­nachfolge

Martina Brandholt

Ihr Ansprechpartner für Erbrecht und Testaments­vollstreckung